Kontaktbeschränkungen:
Werden bis vorerst einschließlich Sonntag, 3. Mai verlängert. Es gilt also weiterhin: Jede*r hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen (höchstens 10 Personen) oder Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.